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Abgeordnete wollen Schulbezirke einführen

Eltern sollen künftig die Grundschule für ihren Nachwuchs nicht mehr frei wählen

Quelle: M. Kniebeler
Rund 100 Anmeldungen gibt es jedes Jahr für die Jahngrundschule, aber nur 50 Plätze. Quelle: M. Kniebeler

MAZ vom 16.11.2016

Der Rathenower Bildungsausschuss hat sich dafür ausgesprochen, wieder Schulbezirke einzuführen und die Grundschulen „Am Weinberg“ und „Geschwister Scholl“ offen zu halten. Demnach können Eltern künftig die Grundschule für ihren Nachwuchs nicht mehr frei wählen.

Rathenow. Zwei wichtige Entscheidungen für die Gestaltung der Rathenower Schullandschaft wurden am späten Montagnachmittag im Bildungsausschuss auf den Weg gebracht. Zum einen entschieden sich die Abgeordneten, die geplante Schließung der Grundschulen „Geschwister Scholl“ und „Am Weinberg“ aufzuheben. Zum anderen soll zur besseren Verteilung der Schüler auf die vier Grundschulen die Schulbezirkssatzung wieder gelten. Demnach können Eltern die Grundschule für ihr Kind nicht mehr frei wählen. Entscheidend ist der Hauptwohnsitz der Eltern.

Nötig wurden diese Entscheidungen, weil es seit der letzten Überarbeitung des Schulentwicklungskonzeptes einige Veränderungen gab. „Es wird nicht möglich sein, die Jahngrundschule in absehbarer Zeit dreizügig zu fahren“, erklärte Rathenows stellvertretender Bürgermeister Hans-Jürgen Lemle den Abgeordneten. Hinzukommen zuvor nicht miteinbezogene Asylbewerberkinder. „Außerdem sind die Einwohnerprognosen nicht so negativ wie ursprünglich angenommen.“ Deshalb, so Lemle, sei es nötig die Schließung der beiden Grundschulen auszusetzen. Mit fünf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde die Aufhebung der Schulschließungen beschlossen. Damit war die Grundlage für den Beschluss zur Wiedereinführung der Schulbezirke geschaffen.

Ziel ist die stabile Einzügigkeit in der Otto-Seeger-Grundschule

Warum die nötig ist erklärte Lemle: „Wir haben das Problem, dass wir für die Jahngrundschule jedes Jahr rund einhundert Anmeldungen haben, aber nur 50 Plätze. Außerdem wollen wir die Grundschule in West erhalten. Deshalb müssen wir ihr mehr Potenzial geben, um Klassen bilden zu können.“ Ziel sei eine stabile Einzügigkeit, die durch die Zuweisung gesichert wäre. Zugleich machte Lemle deutlich, dass es keine starren Schulbezirke geben soll. Je nach Schülerzahlen werde die Verwaltung die Gebiete jährlich anpassen.

Er hofft, dass sich Absagen dann in Grenzen halten und Oma oder Tante nicht einspringen, um den passenden Wohnsitz für die Wunschschule zu liefern. Um das zu verhindern, schlug Hendrik Oechsle (Die Linke) vor, den Wortlaut im Paragraf zwei der Satzung zu ändern. Die eindeutige Formulierung lautet nun: „Die Schüler besuchen die für den Wohnsitz der Eltern zuständige Grundschule“.

Am 7. Dezember stimmen die Stadtverordneten ab

Für Diskussion vor der Abstimmung sorgte Marcel Böttcher von den Linken. Er wollte wissen, ob die Schulleiter bei der Planung einbezogen wurden. „Wir wurden vorher nicht informiert. Ich sehe das Papier zum ersten Mal“ erklärte dazu Ralph Stieger, Leiter der Otto-Seeger-Grundschule. Er befürchtet, dass er zum Tag der offenen Tür am Donnerstag statt wie bisher Anmeldungen für das nächste Schuljahr entgegenzunehmen, die Fragen verunsicherter Eltern beantworten muss. Etwas anders klang das bei der Leiterin der Weinberg-Grundschule, Kerstin Pollak:„Wir wurden darüber informiert, dass es eine Änderung geben wird. Wir wussten auch, dass es Überschneidungsgebiete geben soll.

Allerdings wäre es schön gewesen, hätten wir einen Blick darauf werfen können.“ Genau das forderte dann auch Marcel Böttcher. „Wir haben das gemacht, um die Grundschule in West zu sichern. Aber wir können das Ganze auch verschieben und den Antrag erst in die Schulen geben“, erklärte ein sichtlich verärgerter Hans-Jürgen Lemle. Den Prozess verlängern, das wollten die Schulleiter nicht. „Wir bitten Sie darüber abzustimmen, um Sicherheit zu haben“, betonte Pollak. Alle Abgeordneten gaben grünes Licht für das Papier. Nun wird es der Schulkonferenz vorgelegt. Die Stadtverordneten stimmen am 7. Dezember darüber an.

Von Christin Schmidt

Kontextspalte

Die neue Schulbezirkssatzung

Für jede Grundschule der Stadt wird unter Berücksichtigung der Schulkentwicklungsplanung ein Schulbezirk gebildet. Die neuen Schulbezirke können sich zum Teil überschneiden.

Für Schüler aus dem Überschneidungsgebiet bestimmt der Schulträger, also die Stadt, welche Schule ein Kind besucht.

Ausnahmen kann das staatliche Schulamt aus wichtigen Gründen auf Antrag der Eltern gestatten. Voraussetzung ist, dass die Kapazität der Wunsch-Schule nicht erschöpft ist.